Grundsätzlich sind längere Zinsbindungsfristen teurer, aber sicherer, insbesondere, wenn sehr niedrige Marktzinsen für lange Zeit gesichert werden können. Allerdings besteht auch erst nach zehn Jahren unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist (§ 489 BGB) die Möglichkeit, auf einen eventuell günstigeren Zinssatz zu wechseln. In Zeiten niedriger Zinssätze sollte der Zinssatz möglichst langfristig (mindestens 15 Jahre) gesichert werden. Auch eine Darlehensaufteilung in 5, 10 und 15 Jahre Zinsbindung bei Teilbeträgen von mindestens 50.000 Euro kann sinnvoll sein, weil das Zinserhöhungsrisiko verteilt wird und Sie, anteilig für die kurze Zinsbindefrist, insgesamt von niedrigeren Zinssätzen profitieren können.

In Zeiten sehr niedriger Marktzinsen ist es allerdings fraglich, ob eine solche Aufteilung sinnvoll ist, da bei einer notwendigen Anschlussfinanzierung die Gefahr hoch ist, diese nur zu einem deutlich höheren Zins abschließen zu können. Außerdem bergen unterschiedliche Zinsbindungen das Risiko, dass sie für eine Anschlussfinanzierung an den einmal gewählten Kreditgeber gebunden sind, da ein anderer Anbieter in der Regel nur die gesamte Finanzierung oder den absolut größten Teil übernehmen will.

Bei einer variablen Zinsvereinbarung kann der Kreditgeber den Vertragszins in Anlehnung an das jeweilige Marktzinsniveau nach oben oder unten anpassen. Anders als Darlehen mit fester Zinsbindung können variable Zinsvereinbarungen jedoch jederzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Wer also auf fallende Marktzinsen setzt oder wer in absehbarer Zeit die berechtigte Hoffnung auf einen hohen Geldzufluss zum Beispiel in Form einer Erbschaft hat, kann hier mit variablem Zins die Möglichkeit nutzen, zeitnah von gesunkenen Zinsen zu profitieren oder das Darlehen schnell abzulösen.

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