Sie haben 14 Tage Widerrufsrecht

Bei einer Immobilienfinanzierung haben Sie eine Frist von 14 Tagen, um den Kreditvertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss (also mit den Unterschriften), sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Das Widerrufsrecht steht Ihnen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 495 in Verbindung mit §§ 355 ff. zu.


Sicherheit, wenn der Hauskauf platzt

Das Widerrufsrecht ist dann wertvoll, wenn Sie eine neue oder eine bestehende Immobilie kaufen wollen. Es kommt immer wieder vor, dass der Verkäufer den Notartermin platzen lässt und der Kaufvertrag nicht zustande kommt. In diesem Fall können Sie Ihren Kreditvertrag einfach widerrufen – innerhalb der 14 Tage.

Ist die Widerrufsfrist dagegen verstrichen, müssen Sie eine hohe Nichtabnahmeentschädigung an den Kreditgeber zahlen. Ob Sie diesen Schaden dann beim Verkäufer geltend machen können, kann wahrscheinlich nur in einer langwierigen und kostspieligen juristischen Auseinandersetzung geklärt werden. Die Entschädigung müssen Sie erst einmal zahlen.

In der Praxis fragen Kreditgeber regelmäßig im ersten Gespräch, wann der Notartermin stattfindet. Soll er erst etliche Wochen später sein, werden sie auch erst später ein verbindliches Finanzierungsangebot abgeben – damit Sie gegebenenfalls das Widerrufsrecht ausüben können.


Tipp
Achten Sie peinlichst genau darauf, den Notartermin zeitlich so zu legen, dass Sie das gesetzliche Widerrufsrecht zur Not noch ausüben können. Planen Sie zur Sicherheit einen Zeitpuffer ein. So vermeiden Sie, eine teure Nichtabnahmeentschädigung zahlen zu müssen, falls der Kaufvertrag platzt. Der Kreditgeber muss den Widerruf akzeptieren.


Ihre Möglichkeiten, wenn Sie nicht ordnungsgemäß belehrt wurden

In diesem Fall gilt das Widerrufsrecht sogar unbefristet. Das kann wichtig sein, wenn Ihre Finanzierung schon länger besteht – dann können Sie Ihren Kreditvertrag auch noch nach Jahren widerrufen. Die Folge: Sie haben die Gelegenheit, die Restschuld ohne Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen – aus eigenen Mitteln oder durch einen neuen Kredit mit günstigeren Konditionen. Ob eine Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist oder nicht, sollten Sie in einer juristischen Beratung klären – zum Beispiel bei Ihrer Verbraucherzentrale. Dabei erfahren Sie auch, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben.

Achtung! Mit der Umsetzung Wohnimmobilienkreditrichtlinie ab 21. März 2016 haben sich die Voraussetzungen für den Widerruf für die Verbraucher verschlechtert. Der unbefristete Widerruf ist damit nicht mehr möglich. Nach der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Hessen gilt bei Kreditverträgen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, das ""ewige Widerrufsrecht"" weiter. Die Aussichten für Verbraucher sind daher auch bei diesen Verträgen gut, wenn die Belehrungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.


Tipp
In den Fällen, in denen ein Widerruf nach wie vor möglich ist, sollten sich Verbraucher an Verbraucherzentralen wenden und ihre Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Keinesfalls sollte ein Widerruf leichtfertig oder übereilt erklärt werden.

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