Vorfälligkeitsentschädigung: Mehrkosten durch vorzeitige Kreditrückzahlung vermeiden

Wenn Sie einen Kredit früher zurückzahlen als vertraglich vereinbart, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Dieses Entgelt darf die Bank zum Ausgleich für den entgangenen Gewinn in Rechnung stellen, da sie die Mittel bereits beschafft und bereitgehalten hat. Bei hohen Kreditbeträgen kann diese Entschädigung viele Tausend Euro betragen. Die Vorfälligkeitsentschädigung entspricht in vielen Punkten der Nichtabnahmeentschädigung.

Es gibt einzelne Anbieter, die bei vorzeitiger Rückzahlung unter bestimmten Umständen (wie Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Tod eines Kreditnehmers) auf eine Entschädigung verzichten. Erkundigen Sie sich danach.


Die Höhe hängt von der Zinsentwicklung ab

Wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, lässt sich bei Vertragsabschluss nicht kalkulieren. Ihre Höhe hängt – neben den Konditionen des Vertrags – davon ab, wie hoch das Zinsniveau des Wiederanlagezinses zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung ist.

  • Liegt das Zinsniveau dann deutlich höher und erleidet der Kreditgeber bei einer Ersatzanlage keinen Schaden, müssen Sie auch keinen Ausgleich zahlen.
  • Ist das Zinsniveau stark gesunken, kann die Entschädigung rund 10 % des abgelösten Restkapitals und damit Tausende Euro kosten. In Phasen extrem niedriger Zinsen betrugen Vorfälligkeitsentschädigungen auch schon mehr als 20 % des eigentlichen Rückzahlungsbetrags.


Das sollten Sie wissen

  • Der Kreditgeber ist verpflichtet, eine nachprüfbare Berechnung seines Schadens vorzulegen.
  • Zudem ist er an bestimmte Vorgaben bei der Berechnungsweise gebunden.
  • Wegen der komplizierten Berechnungsmethode können Verbraucher die Richtigkeit der Forderung praktisch nicht selbst prüfen – zumal die gesetzlichen Vorgaben teils unpräzise sind.


Tipp
Wenn Ihr Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellt, sollten Sie diese prüfen lassen – zum Beispiel durch die Finanzierungsexperten der Verbraucherzentralen.



Veränderungen im Rahmen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Durch die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht zum 21. März 2016 kann es an dieser Stelle zu rechtlichen Änderungen kommen. Wir werden diese zeitnah hier einfließen lassen.

Anzeige
Anzeige
Transparent & ehrlich

Wir verwenden Cookies, Skripte und ähnliche Technologien damit unsere Webseite gut funktioniert sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte, um Ihnen ein tolles Nutzererlebnis zu bieten. Es hilft uns unser Internet-Angebot zu verbessern und finanzieren.

Dabei kann es vorkommen, dass Ihre Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union übertragen werden, welches kein vergleichbares Datenschutzniveau gewährleistet. Details zur Datennutzung und ggfs. -weitergabe erläutern wir in unserer Datenschutzerklärung.

Indem Sie “Akzeptieren” klicken, stimmen Sie diesen zu. Sie können jederzeit – auch später noch – Ihre Einstellungen ändern (Menüpunkt unten auf der Seite: „Cookie Einstellungen“).