Eine Risikolebensversicherung hilft

Bei der Baufinanzierung gehen Bauherren und Immobilienkäufer mit ihren Angehörigen langfristige Verbindlichkeiten ein. Stirbt einer von ihnen, können die Hinterbliebenen die Kreditschulden oft nicht alleine tragen. Wir empfehlen deshalb, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Im Todesfall kann sie die finanziellen Folgen mildern.

Wenn der Hauptverdiener stirbt

Im Todesfall des Hauptverdieners geht es darum, dass der hinterbliebene Partner den Kredit weiter zurückzahlen kann. Hierzu genügt eine Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung. Diese Police deckt die restlichen Schulden aus Ihrem Kredit ab, muss aber vertraglich vereinbart werden.

Auch andere Fälle bedenken

Auch wenn ein Partner stirbt, der weniger oder gar nicht verdient hat, drohen möglicherweise finanzielle Schwierigkeiten. Hat der Verstorbene zum Beispiel die Kinder betreut, muss zukünftig eine Kinderbetreuung finanziert werden. Die Alternative: Der Hinterbliebene schränkt seine Arbeitszeit ein und verdient entsprechend weniger. Ein gute Lösung bieten Risikolebensversicherungen für jeden Partner oder eine gemeinsame Police. Wenn beide Partner verdienen und keine Kinder zu versorgen sind, kann es ausreichen, nur den rechnerischen Kreditanteil des Partners zu versichern.


Tipp
Kreditgeber verlangen bei Kreditrückzahlung im Todesfall oft eine Vorfälligkeitsentschädigung. Zur Sicherheit können Sie die Versicherungssumme etwas höher ansetzen.


Tipps für unverheiratete Paare

Paare ohne Trauschein versichern sich oft nach dem gleichen Muster wie Eheleute. Das heißt, der Hauptverdiener schließt die Lebensversicherung ab, zahlt die Prämien und ist der Versicherungsnehmer. Versichert ist sein Leben. Stirbt er, ist der Partner der Begünstigte und erhält die Versicherungssumme.

Achtung Steuer: Wenn eine Lebensversicherung nicht an den Versicherungsnehmer, sondern an einen Begünstigten ausgezahlt wird, gilt der Auszahlungsbetrag steuerlich als Schenkung.

Bei Ehepaaren hat das zumeist keine Auswirkung, da sie von hohen Steuerfreibeträgen profitieren. Nichteheliche Partner erhalten aber nur einen Steuerfreibetrag von 5.200 Euro. Die darüber hinausgehende Summe muss versteuert werden. Es drohen also Steuerzahlungen, die angesichts hoher Versicherungssummen mehrere Zehntausend Euro betragen können. Achtung Erbe: Da unverheiratete Paare nicht automatisch erbberechtigt sind, setzen sie sich häufig im Testament gegenseitig als Erben ein. Der Erbberechtigte muss aber notariell auf seinen Pflichtteil verzichten. Auch dann gilt, dass der Erbe eines nichtehelichen Partners nur einen steuerlichen Freibetrag von 5.200 Euro hat. Alles, was darüber liegt, wird versteuert. Gut, wenn eine Risikolebensversicherung in solchen Fällen auch die zusätzlichen Belastungen aus der Erbschaftssteuer abdeckt.


Tipp
Sie können die Besteuerung vermeiden, wenn die Person, die im Todesfall des Partners die Versicherungssumme erhalten soll, die Versicherung selbst abschließt. Versichert wird dabei nicht das eigene Leben, sondern das des Partners. Die Auszahlung an den hinterbliebenen Versicherungsnehmer muss nicht versteuert werden!

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