Teilauszahlungszuschlag: So vermeiden Sie unnötige Kosten wenn Sie Ihren Kredit in Raten abrufen

Vor allem beim Neubau ist es durchaus üblich, einen Kredit in mehreren Teilen auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt dann entsprechend dem Baufortschritt. Dafür erheben einige Kreditgeber einen Teilauszahlungszuschlag. Die Teilauszahlung ist dann sinnvoll, wenn Sie die Baukosten in mehreren Teilen bezahlen. Solche Zahlungen nach Baufortschritt können Sie im Notarvertrag festlegen – etwa, wenn Sie mit einem Bauträger bauen.


Tipp
Kreditgeber erheben gelegentlich ab der fünften Teilauszahlung einen Zuschlag. In der Kreditverhandlung können Sie darauf drängen, diesen Zuschlag zu streichen.


Beispiel für die Formulierung einer Fälligkeitsklausel

„Die Höhe der vom Käufer zu zahlenden Raten legt der Verkäufer nach seinem freien Ermessen entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf fest. Die Raten dürfen sich nur aus den nachfolgenden Vom-Hundert-Sätzen zusammensetzen und in höchstens sieben Teilbeträgen angefordert werden:

  • 25 % nach Beginn der Erdarbeiten
  • 28 % nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten
  • 5,6 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
  • Je 2,1 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen, der Sanitäranlagen und der Elektroanlagen
  • 7 % für den Fenstereinbau, einschließlich Verglasung
  • 4,2 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
  • 2,1 % für den Estrich
  • 2,8 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
  • 8,4 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
  • 2,1 % für die Fassadenarbeiten
  • 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung“


Tipp
Teilauszahlungszuschläge erhöhen den Effektivzins, da Sie nach der Preisangabenverordnung nicht in den Effektivzins hineingerechnet werden müssen. Berücksichtigen Sie dies beim Vergleich verschiedener Kreditangebote.

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