Es kann im Kreditvertrag vereinbart werden, dass der Tilgungssatz während der Zinsbindung verändert werden kann, was Ihnen die Flexibilität gibt, den Tilgungssatz und damit die Rate nach Ihren finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Wie oft dies möglich ist und welche Kosten damit einhergehen, ist mit dem Kreditgeber zu verhandeln.
Häufig ist es nur 2 bis 3 Mal in der Zinsbindung möglich, den Tilgungssatz in einer gewissen Bandbreite von zum Beispiel 2 bis 10 % zu ändern. Diese Vereinbarung bringt Ihnen natürlich mehr Flexibilität und führt bei Erhöhung des Tilgungssatzes zu einer Beschleunigung der Entschuldung. Wenn die Finanzlage angespannt ist, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder die Ausbildungskosten für Kinder, dann ist es hilfreich, wenn die Rate durch Reduzierung des Tilgungssatzes zeitweise herabgesetzt werden kann. Natürlich zieht sich dadurch die Entschuldung länger hin.