So ermitteln Sie die die Gesamtkosten eines Bauprojektes und planen die Finanzierung

Beim Bau oder Kauf einer Immobilie fallen viele verschiedene Kosten an. Neben den großen Kostenblöcken gibt es einige Kostenfaktoren, an die man nicht sofort denkt. Wenn Sie Ihre Finanzierung planen, sollten Sie aber alle Kosten im Blick haben. Relativ klar ist, welche großen Kostenblöcke auf Sie zukommen. Das sind je nach Vorhaben:

Neubau

  • Kaufpreis des Grundstücks
  • Baukosten
  • Kauf einer bestehenden Immobilie

Kaufpreis

  • Umbau- bzw. Sanierungskosten
  • Da ein Bau- oder Kaufvorhaben ein komplexer Vorgang ist, können auch zahlreiche weitere Kosten entstehen. Gut, wenn Sie in Ihrer Kalkulation die folgenden Kostenfaktoren berücksichtigen.

Tipp
Ermitteln Sie individuell anhand unserer interaktiven Checklisten Ihren Finanzierungsbedarf für Ihr Bau- oder Kaufvorhaben. Finden Sie heraus, welche monatliche finanzielle Belastbarkeit Sie im Rahmen eines möglichen Kreditvertrages überhaupt tragen können. Schützen Sie sich so vor Risiken bei Ihrer ganz persönlichen Finanzierung!

Notarkosten, Maklergebühren und Grundbucheintragung

  • Für den Notar und die Gebühren für die Grundbucheintragung fallen Kosten von ca. 1,5 % der Vertragssumme an.
  • Ist ein Makler eingeschaltet, werden je nach Region 3,57 % bis 7,14 % an Provision fällig.
  • Weitere Kosten von ca. 0,5 % eines Kreditbetrags entstehen bei der Bestellung einer Grundschuld, durch die jeder Kreditgeber seinen Kredit absichert. Auf Basis dieser Grundschuld kann der Kreditgeber zügig eine Zwangsversteigerung veranlassen, falls ein Kreditnehmer seinen Kredit nicht mehr zurückzahlen kann.



Grunderwerbsteuer

  • Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % – unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie bauen oder kaufen.
  • Wenn Sie eine bestehende Immobilie kaufen, berechnet sich die Grunderwerbsteuer nach dem Gesamtkaufpreis. Dazu gehören der Grundstückskaufpreis (bei Eigentumswohnungen der Grundstücksanteil) und der Preis des Hauses bzw. der Eigentumswohnung.
  • Wenn Sie ein Grundstück kaufen und neu bauen, fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an – sofern Sie für Grundstückskauf und für Baumaßnahmen unabhängige Verträge mit verschiedenen Vertragspartnern abschließen.
  • Wenn Sie einen Bauträgervertrag abschließen, fällt die Grunderwerbsteuer auf den Grundstückspreis und den Preis für das zu errichtende Haus an – sofern Grundstück und Immobilie in einem einheitlichen Kaufvertrag mit nur einem Vertragspartner erworben werden.



Architekt, Erschließung und Versicherungen

Bauen Sie mit Unterstützung eines Architekten, müssen Sie Baunebenkosten von ungefähr 15 % auf die Gebäudekosten dazurechnen. Dazu gehören Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Kosten für die Baugenehmigung, für Erschließungs- und Vermessungskosten und eventuell für spezielle Versicherungen in der Bauphase.



Bauzeitzinsen

Bis zur Fertigstellung eines Neubaus oder eines Umbaus fallen Finanzierungskosten an, die man als Bauzeitzinsen bezeichnet. Sie bestehen aus

  • dem Bereitstellungszins für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge und
  • dem Vertragszins für bereits ausgezahlte Kreditbeträge.


Die Kreditmittel werden oft nicht in einer Summe, sondern nur teilweise nach Baufortschritt ausgezahlt.



Gutachterkosten

Wenn Sie keine Fachkenntnisse zur Beurteilung von Immobilien besitzen, empfehlen wir, einen Sachverständigen oder andere Fachleute zu Rate zu ziehen. Die Experten können den Wert der Immobilie fachgerecht einschätzen und wertmindernde Mängel aufdecken. Hilfe erhalten Sie bei Ihrem regionalen TÜV sowie bei folgenden Stellen:

  • Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern
  • Bauherrenschutzbund
  • Verband privater Bauherren



Renovierung, Umzug und „doppelte Mietkosten“

  • Beim Auszug aus dem alten Zuhause können noch einmal Renovierungskosten anfallen, zum Beispiel für Malerarbeiten oder neue Bodenbeläge.
  • Auch der Umzug selbst kann mehrere Hundert Euro kosten. Vor allem, wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen.
  • Rund um den Umzugstermin kann es zu einer finanziellen Doppelbelastung kommen. Für Ihre alte Wohnung zahlen Sie noch Miete, für das neue Heim bereits Finanzierungskosten.

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