Aktuelle Zinsen für die Anschlussfinanzierung festschreiben
Das Wichtigste im Überblick
- Sinnvoll ist ein Forward-Darlehen, wenn Sie sich für die Anschlussfinanzierung die derzeit günstigen Zinskonditionen sichern wollen.
- Die Anschlussfinanzierung kann zu dem Zeitpunkt greifen, zu dem die aktuelle Zinsbindung endet oder die bestehende Finanzierung erstmalig gekündigt werden kann.
- Bei Zinsbindung bis zu 10 Jahren ist eine Anschlussfinanzierung nur zum Ende der Zinsbindung möglich.
- Die Anschlussfinanzierung kann beim aktuellen oder bei einem neuen Kreditgeber erfolgen.
Gut zu wissen: Es ist zwar möglich, dass der Kreditgeber Sie vorher aus dem Kredit entlässt. Dafür ist aber eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Bei mehr als 10-jähriger Zinsbindung haben Sie 10 Jahre nach Vollauszahlung des Kredits ein gesetzliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB – ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Sie können den Kredit dann komplett oder in Teilen mit einer 6-monatigen Frist kündigen.
Ein Forward-Darlehen können Sie frühestens 5 Jahre im Voraus abschließen. Je früher Sie abschließen, umso höher ist der Zinsaufschlag, den der Kreditgeber erhebt.
Tipp
Achtung: Nehmen Sie das Forward-Darlehen zum vereinbarten Zeitpunkt nicht ab, zum Beispiel wegen Scheidung oder wegen erheblich gesunkener Zinsen, wird der Forward-Darlehensgeber eine sehr hohe Nichtabnahmeentschädigung fordern.
Veränderungen im Rahmen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Durch die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht zum 21. März 2016 kann es an dieser Stelle zu rechtlichen Änderungen kommen. Wir werden diese zeitnah hier einfließen lassen.