Machen Sie einen Kassensturz

Wer ein Eigenheim finanzieren will, sollte möglichst viel Eigenkapital einsetzen. Gut, wenn Sie 20 bis 40 % der Gesamtkosten aus Ihrem Ersparten bezahlen können. Mehr Eigenkapital bedeutet weniger Kredit, weniger Risiko und häufig bessere Konditionen. Dennoch ist es kaum sinnvoll, sein gesamtes Vermögen in die Immobilie zu stecken. Besser, Sie behalten stets 5.000 bis 10.000 Euro in Reserve – für ein neues Auto, eine Waschmaschine oder sonstige ungeplante Ausgaben. Andernfalls müssten Sie solche Kosten im Bedarfsfall über einen teuren Konsumkredit finanzieren.


Prüfen Sie bestehende Verträge

Wenn Sie bisher regelmäßig Geld zurücklegen, lohnt sich ein Check: Prüfen Sie, ob sich Spar- und Versicherungsverträge auflösen lassen, um das Kapital in die Finanzierung einzubringen. Bei Verträgen, die ohnehin für die eigenen vier Wände bespart werden, fällt das leicht. Etwas schwieriger wird es in den folgenden Fällen.


Tipp
Achtung bei Verträgen mit zusätzlicher Berufsunfähigkeitsrente oder hoher Todesfallleistung! Eine Kündigung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie bei Berufsunfähigkeit oder für den Todesfall auf anderen Wegen ausreichend versichert sind bzw. diesen Versicherungsschutz noch bekommen können.



Bausparverträge

Ihr Vertrag lässt sich nicht wirtschaftlich in die Finanzierung einbinden? Dann ist es besser, zu kündigen. Ausnahme: Wenn Ihr Guthabenzins höher ist als Ihr Kreditzins für die Immobilie, lohnt sich die Kündigung nicht. Das kann bei älteren Verträgen der Fall sein. Bringt allerdings die Verwendung des Bausparguthabens einen besseren Zins bei der Finanzierung, so kann dies ggf. doch für eine Kündigung des Bausparvertrages sprechen. Die Ersparnis an Darlehenszinsen übersteigt dann ggf. den guten Guthabenzins des Bausparvertrages.

Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen

Meist empfiehlt es sich, solche Verträge zu kündigen. Das gilt vor allem für Policen, die nach 2004 abgeschlossenen wurden, nur einen relativ niedrigen Garantiezins haben und der hälftigen Abgeltungssteuer unterliegen. Bei älteren Verträgen mit steuerfreier Auszahlung kann es anders aussehen – etwa bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2000 abgeschlossen wurden und noch mit einem Garantiezins von 4 % ausgestattet sind. Wenn Ihre monatliche Ratenbelastung nicht kritisch ist, können sie fortgeführt oder gar als Tilgungsersatz in die Finanzierung eingebaut werden.



Riester-Sparpläne und Riester-Versicherungen

Bei der Riester-Förderung können Sie Ihr Kapital ohne Verlust entnehmen und für die Eigenheimfinanzierung einsetzen. Das ist in der Regel auch empfehlenswert, sollte aber immer im Einzelfall geprüft werden. Bitte beachten Sie, dass Sie entnommenes Kapital im Alter nachträglich versteuern müssen. Da Sie durch die Kapitalentnahme aber weniger Kredit benötigen, sind Sie schneller schuldenfrei. Dadurch erspartes Geld können Sie teilweise zurücklegen und die Steuern bei Rentenbeginn auf einen Schlag abgelten – der Staat belohnt Sie dafür mit einem Rabatt. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie unter Riester-Förderung.


Tipp
Holen Sie den Rat unabhängiger Experten ein – zum Beispiel bei unserer Finanzierungsberatung der Landesverbraucherzentralen. Im Gespräch finden Sie heraus, ob Sie Ihre Verträge besser beibehalten, aussetzen oder auflösen.



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