Die richtige Zinsbindung

Der Traum vom Kauf einer eigenen Immobilie ist wohl allgegenwärtig. Angesichts eines historischen Zinstiefs können Käufer außerdem von niedrigen Darlehenszinsen profitieren. Die genauen Kosten der Zinsbindung kann man mithilfe eines Darlehensrechners bzw. eines Baufinanzierungsrechners ausmachen. Welche Option der Zinsbindung ist jedoch die richtige für die Baufinanzierung?

Was spricht für eine lange Zinsbindung?

Die gängigsten Varianten der Zinsbindung sind Laufzeiten von 10, 15, 20, bis hin zu 40 Jahren. Für die letztendliche Wahl entscheidend ist das eigene Bedürfnis, was Flexibilität und Sicherheit angeht.
Sofern der Kreditnehmer nur über einen begrenzten Spielraum hinsichtlich seiner Finanzen verfügt, empfiehlt sich eine niedrige Tilgung in Kombination mit einer besonders langen Zinsbindung von mindestens 20 Jahren. Diese Bindung sollte aber mit einer Tilgungsleistung einhergehen, die mindestens zwei und optimalerweise bei drei Prozent liegt.
Des Weiteren sollte der Darlehensvertrag eine optionale Sondertilgung enthalten, hierbei sind fünf Prozent das Minimum. So kann man die Restschuld schneller abbezahlen, beispielsweise durch einen Bonus, den der Arbeitgeber zahlt.
Eine lange Zinsbindung bietet große Sicherheit, da man auf Jahre hinweg eine konstante monatliche Rate erhält.

Was spricht für eine kurze Zinsbindung?

Wer auch hohe Tilgungsleistungen bewältigen kann, sollte sich eher für eine kurze Zinsbindung entscheiden. In diesem Fall erhält man nämlich einen niedrigeren Zinssatz für das Darlehen. Das liegt daran, dass der Darlehensgeber damit rechnen kann, den vollen Betrag plus Zinsen binnen einer kürzeren Zeit zurückzuerhalten.
Das Risiko ist besonders gering, wenn man den Kredit innerhalb von zehn Jahren zurückbezahlen kann. Somit hat man bei der Baufinanzierung Vorteile gegenüber einer längeren Zinsbindung. Für noch größere Flexibilität sorgt eine Anschlussfinanzierung. Sie ermöglicht es, einen neuen Zins zu vereinbaren, wenn die im Vertrag ursprünglich vorgesehene Zinsbindungsfrist abgelaufen ist.

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