Staatlich gefördert ins Eigenheim

Mit der staatlichen Riester-Förderung können Sie nicht nur für Ihr Alter vorsorgen. Im Rahmen von Wohn-Riester können Sie die Förderung ebenso einsetzen, um ein Eigenheim zu finanzieren. Voraussetzung ist, dass Sie als Kreditnehmer die Bedingungen für die Riester-Förderung erfüllen und in der Immobilie ihren Hauptwohnsitz haben. Dann können Sie die Förderung auf zwei Wegen nutzen:

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1. Sie besparen schon einen Riester-Vertrag 

  • Entnehmen Sie bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen aus Ihrem Riester-Vertrag und bringen Sie es als Eigenkapital bei der Finanzierung ein. Das ist in der Regel sinnvoll.

2. Sie schließen einen neuen  Riester-Vertrag ab

  • Melden Sie Ihren neuen Vertrag für die Förderung an.
  • Der Staat fördert die Tilgungsleistungen, die in den Ratenzahlungen Ihres Kredits enthalten sind – nicht aber die Zinsanteile.
  • In der Summe sind pro Jahr inklusive der Zulagen bis zu 2.100 Euro Tilgungsleistungen zulagenberechtigt.
  • Die Zulagen selbst fließen stets direkt in die Rückzahlung des Kredites ein.
  • Wenn Sie eine zusätzliche steuerliche Ersparnis erhalten, sollten Sie auch diese zu Sondertilgungen nutzen.
  • Ergebnis: Dank der Förderung tilgen Sie Ihren Kredit schneller.

Fördergelder werden im Rentenalter versteuert

Das geförderte Kapital wird in einem Wohnförderkonto vermerkt und pro Jahr um 2 % erhöht, um eine Verzinsung zu simulieren. Den Gesamtbetrag aus dieser Rechnung müssen Sie bei Rentenbeginn versteuern (spätestens ab dem 68. Lebensjahr). Dabei haben Sie die Wahl:

  • Sie können die Steuer in einer Einmalzahlung mit 30 % Rabatt begleichen.
  • Sie verteilen die Steuerzahlung auf gleichmäßige Raten bis zum 85. Lebensjahr.

Tipp
Die nachträgliche Versteuerung schreckt zwar viele ab. Sie lässt sich aber ganz bequem meistern: Da der Kredit durch die Riester-Förderung schneller getilgt wird, können Sie die ersparten Raten zur Seite legen. Wer das diszipliniert macht, kann die nachträgliche Besteuerung bei Rentenbeginn im Regelfall auf einen Schlag abgelten.

Details zur steuerlichen Regelung

Achtung: Die Förderung der Tilgungsleistungen lohnt sich nicht, wenn der aus Fördersicht sinnvolle Eigenbeitrag plus Zulagen deutlich unter 2.100 Euro im Jahr liegt und die zusätzliche steuerliche Förderung nicht greift. Bei der Meldung zum Wohnförderkonto werden alle Tilgungsleistungen bis 2.100 Euro berücksichtigt, auch wenn sie teilweise gar nicht gefördert wurden. Die Folge: Nachträglich müssen zu hohe Beträge versteuert werden.

  • Das Problem kann insbesondere auftreten, wenn ein Anspruch auf Kinderzulagen besteht und der betreffende Ehepartner bei niedrigem Einkommen oder indirekter Förderfähigkeit selbst nur einen geringen Eigenbeitrag leistet, um die Zulagen zu erhalten.
  • Dann empfiehlt sich ein Umweg: Schließen Sie einen normalen Riester-Banksparplan ab. So können Sie mit geringem Eigenaufwand die Zulagen mitnehmen und später für eine Sondertilgung einsetzen. Damit vermeiden Sie eine überhöhte Eintragung auf Ihrem Wohnförderkonto.

Was tun, wenn Sie die Immobilie später verkaufen oder vermieten?

  • In diesen Fällen können Sie das Wohnförderkonto innerhalb von vier Jahren auf eine neue selbstgenutzte Immobilie übertragen.
  • Alternativ können Sie beim Verkauf den eingenommenen Betrag in einen Riester-Sparvertrag einzahlen, dessen Höhe dem Stand des Wohnförderkontos entspricht.
  • Bei einem beruflich bedingten Umzug, kann die Immobilie befristet vermietet werden. Vor dem 68. Lebensjahr müssen Sie allerdings wieder dort einziehen.
  • Nur wenn Sie keine der genannten Möglichkeiten nutzen, tritt eine Förderschädlichkeit ein. Dann müssen Sie den Betrag auf dem Wohnförderkonto auf einen Schlag als zusätzliches Einkommen versteuern.

Tipp
Die Riester-Förderung ist komplex. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater oder von den Experten Ihrer Verbraucherzentrale beraten.

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