Staatlich gefördert ins Eigenheim
Mit der staatlichen Riester-Förderung können Sie nicht nur für Ihr Alter vorsorgen. Im Rahmen von Wohn-Riester können Sie die Förderung ebenso einsetzen, um ein Eigenheim zu finanzieren. Voraussetzung ist, dass Sie als Kreditnehmer die Bedingungen für die Riester-Förderung erfüllen und in der Immobilie ihren Hauptwohnsitz haben. Dann können Sie die Förderung auf zwei Wegen nutzen:
1. Sie besparen schon einen Riester-Vertrag
- Entnehmen Sie bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen aus Ihrem Riester-Vertrag und bringen Sie es als Eigenkapital bei der Finanzierung ein. Das ist in der Regel sinnvoll.
2. Sie schließen einen neuen Riester-Vertrag ab
- Melden Sie Ihren neuen Vertrag für die Förderung an.
- Der Staat fördert die Tilgungsleistungen, die in den Ratenzahlungen Ihres Kredits enthalten sind – nicht aber die Zinsanteile.
- In der Summe sind pro Jahr inklusive der Zulagen bis zu 2.100 Euro Tilgungsleistungen zulagenberechtigt.
- Die Zulagen selbst fließen stets direkt in die Rückzahlung des Kredites ein.
- Wenn Sie eine zusätzliche steuerliche Ersparnis erhalten, sollten Sie auch diese zu Sondertilgungen nutzen.
- Ergebnis: Dank der Förderung tilgen Sie Ihren Kredit schneller.
Fördergelder werden im Rentenalter versteuert
Das geförderte Kapital wird in einem Wohnförderkonto vermerkt und pro Jahr um 2 % erhöht, um eine Verzinsung zu simulieren. Den Gesamtbetrag aus dieser Rechnung müssen Sie bei Rentenbeginn versteuern (spätestens ab dem 68. Lebensjahr). Dabei haben Sie die Wahl:
- Sie können die Steuer in einer Einmalzahlung mit 30 % Rabatt begleichen.
- Sie verteilen die Steuerzahlung auf gleichmäßige Raten bis zum 85. Lebensjahr.