Kreditverkauf? So schützen Sie sich vor Risiken der Anschlussfinanzierung

Immer wieder verkaufen Banken und andere Kreditgeber Baufinanzierungskredite aus ihrem Bestand. Bei Verbrauchern löst es zumeist massive Unsicherheit aus, wenn ihre Bank den Kredit an einen Finanzinvestor verkauft.

  • Wenn Sie bei Abschluss eines Kreditvertrages einen späteren Kreditverkauf ausschließen möchten, müssen Sie mit dem Kreditgeber darüber verhandeln, eine Abtretungs-Ausschlussklausel aufzunehmen. Ist der Kreditgeber nicht dazu bereit, suchen Sie sich am besten einen anderen Anbieter.
  • Einige Kreditgeber bieten einen Verkaufsschutz für Baufinanzierungskredite an. Sie lassen sich dies allerdings durch einen satten Zinsaufschlag bezahlen, der einige Tausend Euro betragen kann. Solche Mehrkosten sollten Sie nicht akzeptieren.

Ist eine Forderungsübertragung rechtmäßig?

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben 2007 die Rahmenbedingungen für die Übertragung von Kreditforderungen abgesteckt. Laut BGH (Az. XI ZR 195/05) ist diese ohne Zustimmung des Kreditnehmers möglich, egal ob der Kredit ordnungsgemäß bedient wird oder ob es sich um einen notleidenden Kredit handelt. Als notleidend gilt ein Kredit, wenn der Kreditnehmer die Rückzahlung nicht mehr gewährleisten kann.

Bei solchen notleidenden Krediten dürfen sämtliche Daten über das Kreditverhältnis und den Kunden ohne dessen Zustimmung an den Forderungskäufer weitergegeben werden. Bei normalen Krediten darf die Weitergabe der persönlichen Daten dagegen nur mit Zustimmung des Kunden erfolgen.

Welche Gefahren bestehen?

Gefahren bestehen im Grunde nur bei notleidenden Krediten. In solchen Fällen versuchen die Forderungskäufer regelmäßig, die Zwangsvollstreckung einzuleiten, die als Sicherheit beliehene Immobilie zu verwerten und ihr Geld zurückzuholen.

Der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 200/09) hat am 30. März 2010 den Schutz von Bankkunden verbessert, deren Kredit an Dritte verkauft wird. Der Käufer eines notleidenden Kredits kann nicht mehr die sofortige Zwangsvollstreckung betreiben. Das Urteil gilt auch für Altverträge.

Wenn Banken oder Finanzinvestoren ordnungsgemäß bediente Kredite aufkaufen, ändert sich für den Kreditnehmer nichts. Der Forderungskäufer muss alle Rechte und Pflichten aus dem Kreditvertrag übernehmen. Solange Sie die vertragsgemäßen Leistungen erfüllen, hat der Forderungskäufer keine rechtliche Möglichkeit, den Kredit vorzeitig aufzulösen. Sollte er dies trotzdem rechtsmissbräuchlich versuchen, können Sie sofort rechtliche Gegenmaßnahmen einleiten.

Achtung: Forderungskäufer sind nicht an langfristigem Kreditgeschäft interessiert. Im Gegenteil: Sie wollen die Forderung möglichst schnell realisieren und die Restschuld eintreiben. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie zum Ende der Zinsbindung keine Anschlussfinanzierung anbieten – das kann Ihnen Probleme bereiten.

Tipp
Falls Ihr Kredit verkauft wurde, sollten Sie sich frühzeitig vor Ende der Zinsbindung beim Forderungskäufer und anderen Kreditgebern um eine Anschlussfinanzierung bemühen.
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