So gestalten Sie die Anschlussfinanzierung beim Baukredit: Vergleich der Möglichkeiten

Bei Annuitätenkrediten und Bausparvorfinanzierungen wird der Zinssatz meist nur für einen bestimmten Zeitabschnitt vereinbart – und nicht für die gesamte Laufzeit. Deshalb ist das Ende der Zinsbindung ein sehr wichtiges Datum, insbesondere aus drei Gründen:

1. Die Konditionen für die Anschlussfinanzierung werden festgelegt.

Mit dem Kreditgeber verhandeln Sie dann über den neuen Zinssatz und die weitere Zinsbindung. Je nach Ihren finanziellen Möglichkeiten können Sie auch die Tilgungsquote erhöhen oder reduzieren.

2. Sie können unbegrenzt Sondertilgungen leisten.

Sie haben die Möglichkeit, in beliebiger Höhe Sondertilgungen zu leisten – ohne dass der Kreditgeber Schadensersatz fordern kann. Geldquellen können sein:

  • Sparguthaben
  • Schenkungen
  • Bausparverträge, die unwirtschaftlich geworden sind
  • Rentenversicherungen, die wenig Rendite bieten
  • Riester-Verträge

3. Sie können Ihren Kredit vollständig ablösen und den Kreditgeber wechseln.

Vorsicht: Das geht nur, wenn die vertragliche Zinsbindung des gesamten Kredites ausläuft. Bei mehreren Verträgen mit unterschiedlichen Zinsbindungsfristen wird ein Wechsel problematisch. Der Wechsel rechnet sich, wenn das neue Kreditinstitut insgesamt bessere Konditionen bietet. Oder Sie nutzen einfach das verbesserte Angebot, um Ihren Verhandlungsspielraum gegenüber dem bisherigen Kreditgeber zu vergrößern.

Tipp
Es ist empfehlenswert, sich spätestens ein Jahr vor Ende der Zinsbindung mit der Anschlussfinanzierung zu befassen – oder noch früher, wenn Ihnen die Sicherheit wichtig ist. Im Normalfall sollten Sie spätestens 4 bis 12 Wochen vor Ablauf der Zinsbindung ein Angebot Ihres bisherigen Kreditinstitutes vorliegen haben. 

Anschlussfinanzierung mit Forward-Darlehen – das sollten Sie beachten

Die Konditionen für die Anschlussfinanzierung können Sie über ein Forward-Darlehen (Vorwärtsdarlehen) bis zu fünf Jahren im Voraus festzurren. Zusätzlich bieten einige Kreditgeber zwölf Monate bereitstellungszinsfreie Zeit an.

Wichtig ist: Ein Forward-Darlehen ist verbindlich, auch wenn das allgemeine Zinsniveau bis zum Beginn der Laufzeit sinkt statt steigt. Wenn Sie das Forward-Darlehen nicht in Anspruch nehmen, droht eine Nichtabnahmeentschädigung, die Tausende von Euro kosten kann.

Ein Forward-Darlehen ist also immer eine Spekulation auf künftig steigende Zinsen. Andererseits ist es genauso Spekulation, das Zinsbindungsende abzuwarten und auf gleichbleibende oder sinkende Zinsen zu hoffen.

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