Im Brandfall ist  das Einatmen von Rauch und giftigen Dämpfen die Hauptgefahr für Ihre Gesundheit.

Ein einfacher Schwelbrand in einem Papierkorb reicht bereits aus, um eine lebens-bedrohliche Rauchentwicklung zu erzeugen. Besonders Kunststoffe können bei einem Brand gefährliche Dämpfe entwickeln. Diese Materialen werden in Boden-belägen, Installationskabeln, Gardinen oder Möbeln verwendet, aber auch schwelende Holzwerkstoffe und Papier können gefährliche Dämpfe entwickeln.

 

Geringe Brandgefahr durch Dämmstoffe

In den vergangenen Jahren wurde wiederholt ein erhöhtes Brandrisiko aufgrund von Wärmedämmung unterstellt. Hierbei geht es zumeist um Wärmedämm-verbundsysteme aus Polystyrol-Hartschaum oder Polyurethan-Hartschaum. Beide sind trotz des Einsatzes von Flammschutzmittel brennbar. Allerdings gilt das für viele Stoffe, die im Hausbau zum Einsatz kommen, beispielsweise Holz. Im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Hausbrände spielen Wärmedämmverbundsysteme als Ursache praktisch keine Rolle. Andere Dämmstoffe wie Mineral- und Steinwolle, Mineralschaumplatten sowie Perlite sind nicht brennbar.

Brandschutz bei der Leichtbauweise

  • Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes sind bei Häusern in Leichtbauweise (Holz) unbegründet.
  • Holz ist zwar ein guter Brennstoff, ausgebaute Häuser in Leichtbauweise verstecken aber meist das Holz bzw. die Holzwerkstoffe hinter der Ver-kleidung.
  • Für die Brandschutzqualität eines Bauteils zählt vor allem diese äußere Bekleidung, also nicht nur die Dicke der Holzbalken einer Holzbalkendecke.
  • Da die Verkleidung häufig aus Gipsbauplatten (z.B. Wand- und Decken-bekleidung) besteht, lassen sich auch in der Holzleichtbauweise gute bis sehr gute Brandschutzwerte erzielen.


Rechtliche Bestimmungen zum Brandschutz

In den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer und in den dazu-gehörigen Durchführungsverordnungen sind die Bestimmungen über den vor-beugenden Brandschutz festgelegt. Im Detail gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Anforderungen. Für Einfamilienhäuser sind die Bestimmungen allerdings in allen Bundesländern eher gering, weil man davon ausgeht, dass die Bewohner das Haus im Brandfall schnell verlassen können.

  • Die Landesbauordnungen legen fest, welche Bauteile nach Gebäudetypen sortiert (z.B. freistehende Wohngebäude mit geringer Höhe) welchen Feuerwiderstandsklassen entsprechen müssen.
  • In der vorläufig noch gültigen DIN 4102-1 ""Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen"" ist geregelt, wie die Feuerwiderstandsklassen definiert sind und welche Wand-, Decken- oder Dachkonstruktionen diesen Feuerwiderstandsklassen entsprechen.
  • Es gibt die Feuerwiderstandsklassen F30, F60, F90, F120 und F180. F30 bedeutet, dass ein Bauteil dem Feuer für mindestens 30 Minuten Stand halten muss. Dabei muss das Bauteil mindestens die Tragfähigkeit und/oder den Raumabschluss (Verhinderung der Brandausbreitung oder Rauchdichtigkeit) sicherstellen.


Tipp
Sie sollten darauf achten, dass die Außen- und Innenwände sowie die Geschossdecke Ihres Hauses mindestens den Anforderungen der Widerstandsklasse ""F 30"" gerecht werden und dies auch vertraglich festlegen. Verlangen Sie einen Nachweis zur Einhaltung der DIN 4102 oder ein Gutachten bzw. Prüfzeugnis.

 

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