Schallbrücken entstehen durch Planungsfehler und Pfusch am Bau, durch unzureichende Dämmung und fehlerhafter Ausführung der Bauleistung. Schon kleine Materialfehler reichen aus, damit zum Beispiel eine Dämmung ihre Wirkung verliert.
Massive Bauteile können Luftschall (Schallwellen, die von der Luft weiter getragen werden) gut absorbieren. Körper- oder Trittschall werden jedoch weiter geleitet (zum Beispiel durch Schallwellen, die beim Stuhlrücken entstehen oder durch das Laufen erzeugt werden).
So halten Sie die Geräusche möglichst gering:
- Die Fussbodenaufbauten müssen durch eine Trittschalldämmung zwischen Estrich und der darunter liegenden massiven Decke aus Beton getrennt werden. Diese Konstruktion muss ""schwimmen"", darf also die umgebenden Wände nicht berühren.
- Installationsrohre müssen schallentkoppelt befestigt werden, damit Sie keine Fließgeräusche hören.
- Fallrohre müssen schallgedämmt und ebenfalls schallentkoppelt montiert sein.
Wie entstehen Schallbrücken?
Schallbrücken entstehen häufig während der Bauphase auf der Baustelle, zum Beispiel durch „Berührungen“ von Bauteilen, die eigentlich schalltechnisch getrennt sein müssen. So reicht ein Steinbrocken in der Trennfuge zwischen zwei Doppelhaushälften, die durchgehende Bodenplatte unter einer Reihenhauszeile oder der starre Fliesenkleber in der Fuge zwischen Boden und Wand, um Schallübertragungen zwischen zwei Wohneinheiten oder innerhalb der Wohnung zu erreichen.
Für Laien sind solche Schwachstellen selten ersichtlich und sie sind nach der Fertigstellung des Gebäudes gar nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand reparabel.
- Liegt Ihr Haus in der Nähe einer vielbefahrenen Straße (Verkehrslärm) oder sind andere Lärmquellen vorhanden (Flug- oder Bahnlärm), müssen Sie besonders auf einen guten Schallschutz der Außenwände und Fenster achten.
- Schallschutz ist aber auch im Haus wichtig, insbesondere bei Doppel- und Reihenhäusern. Störend sind Luftschall, Trittschall und Installationsgeräusche, besonders wenn sie von den Nachbarn kommen.
Keine Mindestanforderungen an den Schallschutz
Innerhalb einer Wohneinheit gibt es keine gesetzlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz. In sich darf das Haus also beliebig hellhörig werden, wenn Sie nicht ausdrücklich einen erhöhten Schallschutz im Vertragswerk mit Ihrem Baupartner vereinbaren.
Schallschutz vertraglich definieren
- Wenn Sie ruhige Wohnbereiche bevorzugen, sollten Sie Schallschutz-maßnahmen vertraglich mit Ihrem Baupartner festlegen, zum Beispiel wenn das Schlafzimmer gegen Geräusche aus dem Kinderzimmer geschützt werden soll.
- Sie können sich die Schallschutzstufen Ihres Hauses nach der VDI-Richtlinie 4100 oder die Schalldämmmaße der einzelnen Bauteile nach DIN 4109 ausrichten. Wünschen Sie ein optimal schallgedämmtes Haus, muss das Objekt der Schallschutzstufe II entsprechen.
- Diese zusätzlichen Anforderungen müssen in der Leistungsbeschreibung festgehalten werden. Bei Doppel- oder Reihenhäuser sowie im Geschosswohnungsbau muss mindestens der erhöhte Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN 4109 gegeben sein.